Welche Arten von Sachverständigen / Gutachter gibt es

Die Bezeichnung Sachverständiger / Gutachter wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.

Grundsätzlich steht es somit jedem offen, sich so zu bezeichnen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten des Sachverständigen / Gutachters:

  • Freier Sachverständiger: dieser ernennt sich selbst zum Sachverständigen
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger
  • Verbandsanerkannter Sachverständiger
  • zertifizerter SACHVERSTÄNDIGER mit Personenzertifizierung 
  • öffentlichh bestellten Sachverständiger 

Welcher Sachverständiger / Gutachter für den konkreten Fall geeignet ist, kommt auf dessen Erfahrungswert und Vorbildung an.

Geht es etwa um Streitigkeiten bezüglich handwerklicher Tätigkeiten, kann auch ein Handwerksmeister herangezogen werden, der über ausreichend Berufserfahrung verfügt und den Fall mit Kompetenz bearbeiten kann.

Für ein Gutachten in einem Strafverfahren dagegen sollte ein entsprechendes Studium vorliegen, um den Sachverhalt mit dem nötigen Fachwissen beurteilen zu können.

Ein -EU-Zertifizierter Sachverständiger- mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024  International ist dem öffentlich bestellten Sachverständigen für das Gericht gleichgestellt hier die bessere Wahl, einfach aufgrund der vorliegenden Zertifizierung und das über durchschnittliche Fachwissen vorliegt.

Jedem Kunden unterliegt es, selbst zu entscheiden welche Auswahl getroffen wird.

Was ist ein Sachverständiger

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.

Ein  Sachverständiger wird immer dann in den Verhandlungsverlauf einbezogen, wenn das Gericht über kein eigenes ausreichendes Fachwissen für den vorliegenden Sachverhalt verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen klären lassen möchte.

Unterschied zwischen einen Sachverständigen / Gutachter

Die Begriffe Sachverständiger / Gutachter werden meist synonym genutzt.
Der Begriff Sachverständiger wird dabei in der Regel von den Gerichten und Behörden verwendet, da diese sich meist auf einen Gesetzeswortlaut berufen und dort findet sich vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger.

Für Privatpersonen dagegen hat sich die Bezeichnung Gutachter eingebürgert.
Daher hat ein Sachverständiger / Gutachter die gleichen Aufgaben, er wird nur oftmals unterschiedlich bezeichnet.


Ein Sachverständiger / Gutachter unterstützt nur die Entscheidungsfällung, es obliegt dem Gericht, das Gutachten selbstständig zu verwerten und zu würdigen.

Ein erstelltes Gutachten ist daher nicht verbindlich und abschließend für die Urteilsfindung.

Beweissicherung

Bei Schadensfällen und mangelhafter Ausführung der Leistungen ist es notwendig die Örtlichkeit, Zeitpunkt, Zustand, Schaden und Mangel zu dokumentieren um für einen späteren Zeitpunkt nicht wieder herstellbare bzw. vergängliche Bauzustände beweisen zu können.

Planung

Dächer, Wände, Böden, Fenster-Türen, Anbauten und Fassaden sowie Flachdach- und Bauwerksabdichtungen erfordern eine sorgfältige Ausführungsplanung.

Dachaufbauten benötigen eine detaillierte Planung für den Untergrund, Gefälleherstellung, Materialwahl, Entwässerung, Notentwässerung, Bauphysik, Brandschutz, Schneeschutz und Absturzsicherung.

Gebäudeaufmaß für innen und außen

Bestandsaufmaße und Objektscans erstellen wir mit hochpräzisen 360°-Laserscannern.

So entstehen digitale Abbilder der baulichen Realität.

Ob Bestandsbauten, Denkmalschutzobjekte, Fassaden, Böden.

Gern präsentieren wir Ihnen bei einem Termin die Möglichkeiten der Laserscanning-Technologie und erstellen Ihnen ein Angebot.

 

Baugutachter und Energieberater sind förderfähig

Nicht selten macht eine Beauftragung eines Sachverständigen Sinn.

Doch diese gehen mit einigen Kosten einher, wodurch eine exakte, transparente Leistungsvereinbarung und - Absprache deshalb Priorität hat.

Kosten für Sachverständige sind übrigens durchaus förderfähig.

Falls Sie als Bauherr die Dienste eines Sachverständigen oder Energieberaters nutzen, können Sie von einem Tilgungszuschuss von maximal 80 Prozent der Kosten profitieren, bei einer Honorarhöhe von bis zu 3500,00€ - 5.000 EUR.

Qualitässicherung

Die baubegleitende Qualitätskontrolle ist entscheidend für die Vermeidung von nachfolgenden Mängeln.

Baubegleitend werden sämtliche Arbeitsschritte sowie die verwendeten Materialien geprüft und protokolliert, sodass ein sorgfältiger Einbau aller Bauteile gewährleistet ist.

Baubegleitung

Baubegleitung heißt, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der als unabhängiger Berater den Bauherren unterstützt und insbesondere zu festgelegten Terminen die Bauleistungen auf der Baustelle überprüft.

Ein Baubegleiter steht dem Bauherrn mit Rat und Tat zur Seite vor Baubeginn bis zur Haussübergabe und darüber hinaus.

Abnahmen

Zur Abnahme des jeweiligen Gewerkes ist eine fachgerechte Ausführung notwendig, diese Ausführungen werden mit den Beauftragten Leistungen verglichen. Abweichungen und fehlende Leistungen werden zur weiteren Bearbeitung protokolliert.

 Zertifiziertes  

Sachverständigenbüro und Personenzertifizierung

nach DIN EN ISO/IEC 17024 International