Kleinschaden, Großschaden, Sachschaden oder Haftpflichtschäden.

 

Wenn ein Gebäude durch Brand oder sonstige Einflüsse beschädigt wurde.

Fassaden -Mauerwerk -Holzbauwerke  Risse aufweist, oder Wasser starke Schäden anrichtet u.a auch durch Überflutungen

von Flüssen - Seen.

 

Wenn zunehmend, elementare Ereignisse, wie Hagel und Stürme über , oder wieder einmal nicht zu Hochwasser die versetzt und gleichzeitig hohe Schäden anrichtet.

 

Als zertifizierter Sachverständiger mit Personenzertifizierung International, sehe ich es auch als meine Aufgabe, selbständig, unparteiisch und unabhängig für den Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen die komplette Schadensbegutachtung mit dem Versicherungsfachmann, dem Versicherungsreferenten und dem Versicherten vorzunehmen.

 

Als Sachverständiger habe ich hierbei die Aufgabe, die technische Abwicklung, wie die rasche Feststellung der Schadenshöhe und, wenn beauftragt auch die Schadensursache festzustellen.

Die dabei befundenen Fakten sind im Gutachten so darzustellen, dass diese vom Referenten des jeweiligen Versicherungsunternehmens, meist Juristen, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch, nachvollziehbar sind und zur Schadensabwicklung verwendet werden können. 

 

Nicht nur Fachkenntnis, sondern auch Wissen über das Versicherungswesen und die Auslegung von Versicherungsklauseln sind gefordert.

 

Dabei kommt mir sehr stark zugute, dass ich seit Jahren als Zimmerermeister / Bauleiter  im Neu,-Bestandsbau, sowie in der Sanierung historischer Bauwerke in verschiedenen Bauabläufe sowie auch u.a. von Bauschäden die während der Bauphase hin und wieder vorkommen, schnellstmöglich zu handeln.

 

Das ich meinen Beruf von der Pike auf erlernt habe, kommt einerseits den Auftraggebern selbst und mir selbst zugute.

Weil Sachverständige ganz allgemein, und speziell jene, die im Bereich von Schäden arbeiten in jeder Hinsicht auf Ihre eigene Erfahrung zurückgreifen können und müssen. 

 

Aus vieler Hinsicht und aus eigener Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass gerade bei der Begutachtung von Schäden, insbesondere bei Großschäden, nur der ausreichend mit Erfahrung ausgestattete Sachverständige selbst und persönlich die Erhebung durchzuführen hat.

 

Bau-Sachverständigenbüro DACH